Entstehen für Sie Kosten durch unsere SAPV - Behandlung?
Bei gesetzlich versicherten Patienten:
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Nein! Wir haben einen Versorgungsvertrag mit allen gesetzlichen Krankenkassen. Wenn Ihre gesetzliche Krankenkasse Ihre SAPV-Behandlung genehmigt, werden die Behandlungskosten unseres Team vollständig übernommen.
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Voraussetzung für diese Genehmigung ist eine ärztliche Verordnung, die sowohl der Haus- oder Facharzt, als auch der Stationsarzt bei Entlassung aus dem Krankenhaus erstellen kann.
Bei privat versicherten Patienten:
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In der Regel nein! Bei privat Versicherten muss die Kostenübernahme allerdings mit der Kasse individuell abgeklärt werden.
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Voraussetzung für diese Genehmigung ist eine ärztliche Verordnung, die sowohl der Haus- oder Facharzt, als auch der Stationsarzt bei Entlassung aus dem Krankenhaus erstellen kann.